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AGH Nordrhein-Westfalen, 19.11.1999 - 1 ZU 50/99 |
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AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. November 1999 - 1 ZU 50/99 (https://dejure.org/1999,15127)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- BRAK-Mitteilungen
Zulässigkeit der Bezeichnung "Mediator (BAFM)" auf Anwaltsbriefbogen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Anwaltsblatt (Leitsatz)
§ 43b BRAO
Papierfundstellen
- MDR 2000, 611
- AnwBl 2000, 693
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 52/01
Zulässigkeit der Bezeichnung als Mediator
Die Tätigkeit als Mediator ist - wie der Antragsgegnerin zuzugeben ist - dann, wenn sie von einem Rechtsanwalt vorgenommen wird, als Teilbereich der anwaltlichen Berufstätigkeit anzusehen (ebenso AGH Nordrhein-Westfalen MDR 2000, 611 m. Anm. Schwartz = AnwBl. 2000, 693 m. Anm. Kilian). - AGH Baden-Württemberg, 28.04.2001 - AGH 6/00
Verwendung der Bezeichnung Mediator auf einem Anwaltsbriefbogen als Verstoß gegen …
Der Senat schließt sich deshalb im Ergebnis der insoweit zur Bezeichnung "Mediator" vom AGH Nordrhein-Westfalen in seinem Beschl. v. 19.11.1999 (AnwBl. 2000, 653 m. zust. Anm. Kilian = MDR 2000, 611 m. zust. Anm. Schwartz ; ebenso etwa Henssler / Kilian , FuR 2001, 104, 107 m.w.N.) vertretenen Auffassung an.